Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) unbebauter und bebauter Grundstücke, sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB), über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und nachteile (Enteignung) nach § 24 Abs. 1 Landesenteignungs- und –entschädigungsgesetz (EEG NW) und über Miet- und Pachtwerte, Erstattungen nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz sowie Stellungnahmen nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch.

Gebühren

Die Dienstleistungen nach dem Baugesetzbuch – BauGB - und der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – GrundWertVO NRW – durch den Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle sind nach den Tarifstellen der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen – VermWertKostO NRW – in Verbindung mit dem Wertermittlungskostentarif Nordrhein-Westfalen – VermWertKostT NRW – in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.
Gutachterleistungen nach dem Baugesetzbuch für Gerichte und Justizbehörden sind nach den Tarifstellen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG – in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.