Abwasser aus Industrie und Gewerbe

Im gewerblichen und industriellen Bereich wird Wasser bei der Produktion in verschiedenen Anwendungen eingesetzt, zum Beispiel zur Kühlung, zur Reinigung, zum Galvanisieren und so weiter. Bei diesen Produktionsprozessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe ins Wasser gelangen.

Indirekteinleiter sind in der Hauptsache Anlagen und Betriebe, bei denen Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z. B. Schwermetalle, Mineralöl, halogenorganische Verbindungen usw.) anfällt und die dieses in die Kanalisation einleiten.

Damit diese Schadstofffrachten im Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen Sie die Abwässer an der Anfallstelle sammeln, fachgerecht behandeln und dürfen sie erst danach in den Kanal einleiten.

Für alle Indirekteinleitungen, deren Herkunft in einem der Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV) aufgeführt ist, benötigen Sie eine Genehmigung.

Rechtsgrundlage für die erforderlichen Genehmigungen und Überwachungen sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz und die Abwasserverordnung.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag

    mit Namen des Antragstellers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer sowie mit folgenden Angaben:

    • Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, von dem aus eingeleitete wird
    • Angaben zu Abwasseranfall und –führung

    Die benötigten Unterlagen sind je nach Verfahrensart mit dem Sachbearbeiter abzustimmen.

    Die Einleitung von schadstoffhaltigen Abwasser über eine Abwasserbehandlungsanlage in das öffentliche Kanalnetz ist genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung ist - in dreifacher Ausfertigung - der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel vorzulegen.

Gebühren

250,00 € bis 500,00 € Für die Erteilung der Genehmigung werden Verwaltungsgebühren, in Abhängigkeit von der Menge des eingeleiteten Abwassers, erhoben

Weiterführende Informationen

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an die angegebenen Kontaktpersonen.

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Marie Tscherner Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Moers, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Voerde
Thorsten Pascal Fitzner Alpen, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Sonsbeck, Wesel, Xanten