Schadens- und Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes

Achtung

Bei einem Schadens- und Gefahrenfall im Bereich des Umweltschutzes (ehemals Öl- oder Giftunfall) können wassergefährdende Stoffe austreten und zu Boden- und Gewässerverunreinigungen führen. Zur umgehenden Einleitung der zur Gefahrenabwehr erforderlichen Sofortmaßnahmen wurde beim Kreis Wesel eine entsprechende Rufbereitschaft eingerichtet, die rund um die Uhr erreichbar ist.

An die zu ergreifenden Sofortmaßnahmen (z.B. Ölsperren) schließen sich die zur Beseitigung bereits eingetretener Schäden erforderlichen Folgemaßnahmen an (z.B. Boden- und/oder Grundwassersanierungen).

Rufbereitschaft Öl- und Giftunfälle (24 Stunden am Tag im ganzen Jahr): Tel. 112 (Kreisleitstelle der Feuerwehr)