Gefahrstoffüberwachung im Kreis Wesel

Das Foto zeigt verschiedene Gefahrstoffsymbole / ©Ernst Hermann - Fotolia.com

Unter Gefahrstoffen versteht man Produkte, von denen bestimmte Gefahren ausgehen können und die nach ihrem Gefährdungspotential eingestuft werden. Das Spektrum reicht von Haushaltschemikalien wie Duftöle, Wasch- und Reinigungsmittel. Abflussreiniger, Farben und Lacke bis zu Biozidprodukten, wie z.B. Poolchemikalien, Insektenspray oder Desinfektionsmitteln.

Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte hinsichtlich ihrer Gefährlichkeitsmerkmale zu kennzeichnen und ausreichend sicher zu verpacken.

Zur Visualisierung der Gefahren werden neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute, schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund) verwendet.

Auf den Verpackungen finden sich die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und die Sicherheitsratschläge (P-Sätze).

Das Fachpersonal des Pharmazeutischen Dienstes besichtigt insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen, in denen gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr gebracht werden.

Dazu gehören:

  • Baumärkte
  • Fachhandel
  • Drogeriemärkte
  • Versandhandel
  • Tankstellen.

Grundlage sind die Regelungen im Chemikaliengesetz.