Elterngeld

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Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatz. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielte Erwerbseinkommen. Es gibt verschiedene Varianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus), die miteinander kombiniert werden können.

Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden und beträgt je nach Einkommen zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Es fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

Das ElterngeldPlus erleichtert den Eltern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit. Die Eltern können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern und haben die Möglichkeit nach der Geburt des Kindes in Teilzeit zu arbeiten. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt auch das ElterngeldPlus das wegfallende Einkommen, liegt aber maximal bei der Hälfte des Basiselterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Damit können Eltern die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf verbinden.

Entscheiden sich die Eltern zeitgleich in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) zu arbeiten, erhalten sie zusätzlich zwei bis vier ElterngeldPlus-Monate, die sogenannten Partnerschaftsbonusmonate. Die Partnerschaftsbonusmonate stehen auch Alleinerziehenden zu.

Bei Frühgeburten erhöht sich der Anspruch um weitere Elterngeldbezugsmonate.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten mindestens den Sockelbetrag des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro monatlich.

Für Geburten ab dem 01.04.2024 ändert sich der Bezug des Elterngeldes dahingehend, dass die Eltern Basiselterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen können, und das auch nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Wenn Eltern gleichzeitig mehr als einen Monat Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das Elterngeld Plus entscheiden.

Liegt das Familieneinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes über einen zu versteuernden Betrag in Höhe von 200.000 € besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Die gleiche Einkommensgrenze gilt auch für Alleinerziehende.

Zu den konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten beraten die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle gerne.

Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Elterngeld

      Der Antrag auf Elterngeld soll nach Möglichkeit online gestellt werden. Bitte folgen Sie dem Link zum Online-Antrag über das Familienportal NRW & Downloads. 
      Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, einen Online-Antrag zu stellen, können Papiervordrucke beim Kreis Wesel angefordert werden. 
      Der Antragsvordruck enthält auch Angaben darüber, welche Bescheinigungen vorzulegen sind.
      Regelmäßig erforderlich sind: 

    • Geburtsurkunde des Kindes für die Beantragung von Elterngeld im Original
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt oder, wenn die Mutter Beamtin ist, über die Dauer der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbots
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit.

Weiterführende Informationen

  • Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300,00 Euro monatlich.
  • Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während des Elterngeldbezugs oder durch Mutterschutz).
  • Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Renten), Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt.
  • Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird.

Kontaktinformationen

Die Elterngeldstelle ist wie folgt telefonisch erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr - 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (je nach Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter)

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen ist grundsätzlich erforderlich.

 

KontaktpersonZuständigkeitsbereich (Nachname des Kindes)
Julia BruckmannLeitung; Selbständige, Widersprüche, EU-Recht RF - Z
Nadine MarczewskaA - BEK
Leanca JeltschBEL - D
Melanie KüpperK-M
Reinhard PreißF - J + Z
Katharina SchnittcherN - R + E    
Valentina BucktingS - SR
Astrid BernhartST - Y
Anke FeldhoffA - RE Selbständige; Widersprüche; EU-Recht
Jörg SeiffertRegistratur