Verbringung und Einfuhr von Zucht- und Nutztieren einschließlich Pferden

Im internationalen Reiseverkehr mit Pferden und im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und Schlachttieren sind amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Die Gesundheitsbescheinigungen werden im Regelfall am Tag der Verladung ausgestellt.

Im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr mit Pferden sind frühere Termine möglich.

Gesundheitsbescheinigungen werden nach amtstierärztlicher Besichtigung der betreffenden Tiere ausgestellt.
Bei Pferden ist der Equidenpass zwingend erforderlich.

Zwecks Terminabsprache setzen Sie sich bitte einige Tage vor Reiseantritt mit Ihren Ansprechpartnern in Verbindung.

Soweit erforderlich, müssen für Angaben in den Gesundheitsbescheinigungen, die vom amtstierärztlichen Dienst nicht überprüft werden können, amtliche Voratteste vorgelegt oder Tierhaltererklärungen ausgefüllt werden.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Tierart und Anzahl der Tiere. Des Weiteren fallen Fahrtkosten an. Wenn die konkreten Daten vorliegen, kann die anfallende Gebühr mitgeteilt werden