Waffen - Anzeige des Erwerbs

 

Waffen müssen bei Erwerb angezeigt werden und dürfen nur von berechtigten Personen erworben werden.

Benötigte Unterlagen

    • Erwerbsanzeige. Die Erwerbsanzeige hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
      • vollständige Waffendaten (Art, Kaliber, Hersteller, Modell, Hersteller-Nummer)
      • Daten der Person, welche die Waffe übernimmt, mit vollständiger Anschrift sowie Angaben zur Waffenbesitzkarte
      • Gegebenenfalls Kaufvertrag
    • Die Waffenbesitzkarte ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zur Eintragung vorzulegen.

Gebühren

25,00 € je Waffe

Kontakt

Sebastian Ludwig
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2231
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Kim Bolz
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2235
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Philipp Schey
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2233
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Sandra Lettgen
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2234
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Jannis Fengels
Polizeiverwaltung
Telefon 0281 107-2232
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