Teilungsgenehmigung

Für die Teilung eines bebauten Grundstückes und die Fortschreibung im Grundbuch benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung (§ 7 Bauordnung NRW). Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung oder den aufgrund der Bauordnung erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

Das benötigte Antragsformular finden Sie beim

Benötigte Unterlagen

Gebühren

50,00 € mindestens (Baulasten, Abweichungen und andere Tatbestände werden gesondert berechnet)

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Maya Verhey Gemeinde Alpen - Gemarkung: Alpen, Bönninghardt
63-1-2 Gemeinde Alpen - Gemarkung: Bönning, Drüpt, Huck, Menzelen, Veen
Andreas Berns Gemeinde Hünxe - Gemarkung: Buckhausen, Drevenack; Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Gahlen
Gabriele Kürvers Gemeinde Hünxe - Gemarkung: Bucholtwelmen, Gartrop-Bühl, Hünxe, Krudenburg; Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Overbeck, Dämmerwald
Kirsten Baumert Gemeinde Schermbeck - Gemarkung: Altschermbeck, Bricht, Damm, Schermbeck, Weselerwald
Dennis Anklam Gemeinde Sonsbeck - Gemarkung: Hamb, Labbeck, Sonsbeck