Meldung einer Tierhaltung

Es gibt Tierhaltungen, die der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.

Tierseuchenrechtliche Fragen zur Tierhaltung, insbesondere

  • Anzeige und Registrierung
  • Kennzeichnung von Tieren
  • Bestandsregister
  • Begleitpapiere
  • Equidenpass

beantworten die angegebenen Ansprechpartner des Veterinärbereichs des Kreises Wesel.

Die Tierseuchenkasse erfasst Name, Anschrift, die Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, getrennt nach Tierart, Nutzungsrichtung und Standort.