Kopfbaumpflege

Der als „Schneiteln" bezeichnete Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt der Kopfbäume, insbesondere der Kopfweiden und der Kopfeschen, kann mit Naturschutzmitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert werden.

Der Fördersatz beträgt 60 Euro je Kopfbaum, eine Förderung kann nach Ablauf von 7 Jahren wieder beantragt werden. Mit dem Antrag zur Förderung der Kopfbaumpflege ist ein Lageplan mit dem Standort der zupflegenden Bäume einzureichen.

Der Rückschnitt der Kopfbäume erfolgt im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar (in Schaltjahren 29. Februar). Bei der Entsorgung des anfallenden Schnittgutes müssen die jeweils gültigen abfallrechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Video zur Kopfbaumpflege

Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Förderung der Kopfbaumpflege
    • Lageplan mit dem Standort der Kopfbäume
    • Fotos der zu pflegenden Bäume

Weiterführende Informationen

Anträge können bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres gestellt werden.