Jugendleitercard

Online Service

Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements können Personen ab 16 Jahren. die ehrenamtlich arbeiten die JUgendLEIterCArd (Juleica) - die Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter beantragen. Die Juleica ist für Personen bestimmt, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit mitarbeiten.

Voraussetzung ist, dass die Jugendleiterin oder der Jugendleiter für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

Die Besitzerinnen und Besitzer der Juleica müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifikation für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z.B. eine Gruppe zu leiten. Die Karte bescheinigt ihnen den qualifizierten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dient gleichzeitig als Ausweis gegenüber Erziehungsberechtigten und Institutionen.

In der Regel sollen Antragstellerinnen und Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Juleica auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt.
Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Juleica  zurückzugeben.
Beantragt werden kann die Karte ausschließlich im ONLINE Verfahren auf der Internetseite www.juleica-antrag.de.

Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter benötigen für die Erstausstellung als auch für eine Verlängerung im ONLINE Verfahren eine Mailadresse sowie ein digitales Foto.
 

Voraussetzungen

In der Regel sollen Antragstellerinnen und Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Juleica auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.