Grundwasserhaltung

Wird temporär künstlich der Grundwasserspiegel abgesenkt und das geförderte Wasser anschließend abgeleitet, bezeichnet man dies als Grundwasserhaltung. Dies ist oft bei der Erstellung von Bauvorhaben, i. d. R. bei Tiefbauarbeiten, erforderlich. Hierbei wird für einen bestimmten Zeitraum Grundwasser abgesenkt, um die entsprechenden Bauarbeiten trocken durchführen zu können. Die Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Beginn der Wasserhaltung zu beantragen, da die Beurteilung der Zulässigkeit einer Grundwasserabsenkung je nach Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage sowie der Gebührenberechnung können dem beigefügten Merkblatt und dem Antragsformular entnommen werden.

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeitsbereich
Farsaneh Bahrambeyk Moers
Noemi Diehle Hünxe, Rheinberg, Xanten
Atheenan Gnanakumar Sonsbeck
Annette Grothe Hamminkeln, Dinslaken
Heiko Horstmann Voerde
Christian Seuken Schermbeck, Wesel, Neukirchen-Vluyn
Frank Spickermann Alpen
Dr. Christian Steenpaß Kamp-Lintfort