Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung

Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis. 

Gebühren

200,00 € mindestens (abhängig vom Aufwand)

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Carsten Jelinek Wesel
Kai Just Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn
Rainer Kempkes Dinslaken, Schermbeck, Voerde 
Stefan Cleef Alpen, Rheinberg, Hünxe
Dietmar Böhnke Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck

FAQ

Was versteht man unter Anzahl Wohneinheiten?

Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.