Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung

Um mit einem Brunnen Grundwasser zum Zwecke der Feldberegnung fördern zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich eine wasserbehördliche Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis mit Angabe der Fördermengen in:
      m3 pro Stunde
      m3 pro Tag
      m3 pro Jahr
      Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung über den/die entsprechende/n Bürgermeister/in einzureichen.
    • Erläuterungsbericht mit Angabe der für die Beregnung vorgesehenen Grundstücke
      - (Gemarkung, Flur, Flurstück)
      - Größe der Beregnungsflächen
      - Hauptnutzungsart
    • Übersichtsplan Maßstab 1:25.000/50.000 mit Eintragung der
      - Beregnungsflächen
      - Entnahmestelle
    • Lage- bzw. Katasterplan im Maßstab 1:2.500 mit Angabe der
      - Eigentumsgrenzen
      - Beregnungsgrenzen
      - Brunnenstandort(e)
      - Regnerstellung und Leitungsführung
    • Baubeschreibung der Brunnenanlage mit Brunnenschnittzeichnungen, Eintragung der Bodenprofile, des Grundwasserstandes und Angabe der Pumpenart, der Pumpenleistung und des Regnertyps
    • Wassertechnische Berechnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Bezirksstelle für Agrarstruktur Düsseldorf / Ruhrgebiet
      - Nachweis des maximalen jährlichen Wasserbedarfes nach DIN 19655 entsprechend der Nutzungsart
      - Berechnung der Beregnungsanlage (Rohrleitungen, Regner, Pumpenleistung)
    • Sofern im Näherungsbereich zur Entnahmestelle (auch auf Nachbargrundstücken) Gebäude, Brunnen oder oberirdische Gewässer vorhanden sind, sind die Auswirkungen der mit der Beregnung verbundenen Grundwasserabsenkung hydrogeologisch nachzuweisen.

    Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung über den/die entsprechende/n Bürgermeister/in der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel einzureichen. Zusätzlich ist eine digitale Ausfertigung des Antrags an den nachgenannten Postkorb zu senden:

    registratur-wasserwitschaft@kreis-wesel.de

Gebühren

200,00 € mindestens (abhängig vom Aufwand)

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Rainer Kempkes linksrheinisch
Stefan Cleef rechtsrheinisch