Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Am 01.09.2011 wurde der bisher übliche Aufenthaltstitel, der als Klebeetikett von der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, durch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt. Dieser wird in der Bundesdruckerei hergestellt.

Zur Einführung des eAT wurden alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Das Ziel hierbei ist, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Person und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.

Ein Umtausch des alten Aufenthaltstitels in den neuen eAT ist nicht zwingend notwendig. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre Gültigkeit.

Folgende aufenthaltshaltsrechtliche Genehmigungen werden als eAT ausgestellt:

  • die Aufenthaltserlaubnis,
  • die Niederlassungserlaubnis,
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und
  • die Blaue Karte EU (nach dem Aufenthaltsgesetz),
  • die ICT-Karte
  • die Mobiler-ICT-Karte
  • die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte (nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU) und
  • die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige der Schweiz (nach dem Abkommen der EU mit der Schweiz).

Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für nachfolgende Kommunen zuständig: Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten.

Folgende Städte haben eine eigene Ausländerbehörde:

  • Dinslaken
  • Moers 
  • Wesel

Benötigte Unterlagen

    • Je nach vorliegendem Fall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Aufenthaltsverordnung.

Weiterführende Informationen

Sowohl bei der Beantragung als auch zur Abholung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson.

Kontaktinformationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpersonen des Kompetenzteams der Kreisausländerbehörde.