Belehrung im Umgang mit Lebensmitteln - online

Online Service

Belehrungspflichtig sind Personen, die erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit mit Lebensmitteln oder eine Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufnehmen (z. B. Küchenpersonal, Verkaufspersonal im Lebensmittelbereich, Bäcker, Fleischer etc.). Nach Aufnahme der Tätigkeit bleibt die Bescheinigung unbegrenzt gültig.
Die Belehrungspflicht gilt demnach für:

  • Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und dabei mit ihnen mit der Hand oder über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

oder

  • Personen, die in Küchen von Gaststätten arbeiten oder mit Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind (z. B. Küchenhilfe, Koch) benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Lebensmittel im Sinne des Paragraphen 42, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz sind:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf.
 


Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.

Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen.

Zum gebuchten Termin werden Sie per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert.

Über den Online Service Online Belehrung IfSG - Terminbuchung gelangen Sie zur Terminbuchung.

Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass muss im Videoanruf zur Authentifizierung vorgelegt werden
    • Erklärung eines Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) finden Sie im Anmeldeprozess

Gebühren

30,00 € für Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung

Zahlungsarten
  • Giropay (Onlineüberweisung)

  • Kreditkarte

  • PayDirekt

  • PayPal

Weiterführende Informationen

Sie benötigen für den Videoanruf zur Online-Belehrung WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo